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Antrag Kindergarten Sandelermöns (Mittwoch, d. 24. August 2011)
Verkauf ehemalige Kindergarten Immobilie Sandelermöns
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantragt die SWG / Sender Gruppe im Rat der Stadt Jever, den Tagesordnungspunkt „Kaufangebot Kindergarten Sandelermöns“ Beschlussvorschlag Nr. BV/561/2011 in der Finanzausschusssitzung am 22.08.2011 sowie in der Ratssitzung am 08.09.2011 von den Tagesordnungen abzusetzen.
Begründung:
1.Der Rat der Stadt Jever steht gegenüber den betroffenen Bürgern und den Vereinen im Versprechen einen Verkauf der Immobilie „nur zu tätigen“, wenn deren vielfältigen Interessen Berücksichtigung finden.
Hierüber gibt es in dem Beschlussvorschlag keinerlei Hinweise und Aussagen der Betroffenen!
- das gilt für den erheblich größeren Flächenbedarf den der Käufer laut seiner Planskizze beansprucht. Wird der Sport-, Fest- und Dorfplatz anschließend noch seinem Bedarf gerecht?
- ist die angestrebte Nach- oder Neunutzung der Immobilie tatsächlich kompatibel mit der derzeitigen und auch zukünftigen Nutzung des angrenzenden Freizeitgeländes durch die Vereine und der Dorfbevölkerung? Die vom Interessenten dargestellte „Win to Win“ Position basiert auf einer einseitigen Darstellung.
- Der Beschlussvorschlag sieht einen Verkauf incl. Sanitär- Anlagen und der Abwassernachbehandlungsanlage vor. Können die Vereine realistisch für einen entspr. Ersatz sorgen?
Nach dem angestrebten neuen Flächenzuschnitt entfällt hierfür entspr. Fläche, wenn nicht die Funktion des Areals zusätzlich geschmälert / beeinträchtigt werden soll. Wird die Funktion der Sportanlage damit in Frage gestellt? Hier liegen keine Aussagen und Erkenntnisse vor!
2.Die finanzielle Darstellung in dem Beschlussvorschlag ist unzureichend und entspricht nicht der Absicht des Rates.
- der angestrebte Verkaufserlös beträgt 146000,- Euro. Einem Verkauf für 120000,- Euro soll zugestimmt werden. Tatsächlich handelt es sich laut Skizze um einen wesentlich größeres Flächenpotenzial! Dieser Mehrbedarf an Fläche findet in der Berechnung keinerlei Berücksichtigung. Insofern schmälert sich der Erlös deutlicher als dargestellt!
- Der Beschlussvorschlag sieht einen möglichen Verkauf (bei 120000,- Euro) incl. Sanitäranlagen und Abwassernachbehandlungsanlage vor. Als Ersatz sind hierfür 40.000,-Euro vorgesehen. Aus Erfahrung darf bezweifelt werden, dass dieser Betrag hierfür auslangt. Die Vorhaltung dieser Einrichtungen sind für den Sport- und Spielbetrieb allerdings unabdingbar!
- der Beschlussvorschlag macht auch keinerlei Aussagen über einen Ersatz für den dann entfallenden Spielplatz. Fläche und Kosten sind hierfür unberücksichtigt. Die Bürgermeisterin hat in öffentlicher Sitzung eine Nachbestückung des jetzt vorhanden Spielplatzes zugesagt.
- Eine Abwägung beider vorliegender Angebote unter Berücksichtigung der hier nur zum Teil dargestellten Faktoren fehlt gänzlich.
- Der vorgelegte Beschlussvorschlag sieht einen negativ Bescheid vor, beinhaltet allerdings eine positiv Bewertung bei Aufstockung des Gebotes. Hierfür bedarf es einen neuerlichen Beschluss
3.Das für jeden Ratsmitglied bekannte Öffentliche Interesse der Bevölkerung an dieser Thematik wird in dieser Form der Beratung in keinster Weise gewahrt!
- Wie unter 1. bereits dargestellt, wird ein neuer Zuschnitt der vorhandenen Flächen angestrebt. Das betroffene Areal erfreut sich großer Beliebtheit in der betroffenen Bevölkerung. Eine Beratung dieser Angelegenheit in seiner Komplexität hinter verschlossenen Türen, entspricht nicht der Kommunalen Verantwortung!
- Ein Öffentliches Interesse besteht für diese Thematik ohnehin, da dieser Sportplatz über die Belange der betroffenen Bürger auch für überregionale Veranstaltungen genutzt wird.
H. Schönbohm / U.Albers