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SWG für Verkehrssicherheit in St-Annen-Quartier
(Mittwoch, d. 22. Oktober 2014)

SWG setzt sich für Verkehrssicherheit der Passanten in der St. Annenstraße ein und warnt vor einer

Wiedereinführung des Kraftfahrzeugverkehrs in beide Richtungen.

Der uneingeschränkte Begegnungsverkehr von und zum Kirchplatz in der St.-Annen-Straße wurde von der Verwaltung testweise im Juni 2013 eingeführt. Diese vorläufige versuchsweise Regelung war nicht an allen Werktagen gültig, da der Kirchplatz dienstags und freitags wegen des Wochenmarktes ohnehin nicht ganztägig befahren werden kann.

Durch den gegenläufigen PKW Verkehr auf der schmalen St. Annenstraße nahm die Gefährdung von Verkehrsteilnehmern seinerzeit deutlich zu. Fußgänger, insbesondere ältere Bürger mit Gehhilfen, sahen sich wiederholt durch auf dem Gehweg parkende Kraftfahrzeuge und/oder dadurch, dass PKW die Fußwege bei Gegenverkehr überfahren, gezwungen, auf die Straße auszuweichen.

Die SWG-Ratsfraktion hat sich deshalb in der Vergangenheit wiederholt und nachdrücklich für die Verkehrssicherheit der schwächeren Verkehrsteilnehmer in der St.-Annen-Straße eingesetzt. Wegen der schmalen Fahrbahn ist ein Begegnungsverkehr mit Kraftfahrzeugen nur unter Befahren bzw. Ausweichen über die Fußwege zum Nachteil von Kindern, Senioren, jungen Müttern mit Kindern und Behinderten möglich. Nach Überzeugung der SWG ist es unverantwortlich, daß die rechtmäßigen Nutzer der Fußwege, insbesondere kleine Kinder und auch ältere und besonders gehbehinderte Personen mit Gehhilfen (Rollatoren/ Rollstühlen), dabei ihre vom Grundgesetz geschützte körperliche Unversehrtheit aufs Spiel setzen müssen.

Zu unserem Befremden wurde im vergangenen Jahr von einer Mehrheit im Rat die Aufhebung des Zweirichtungsverkehrs zunächst sogar mit der Begründung „Es ist ja noch nichts passiert….“ abgelehnt.

 

Die SWG-Fraktion wies am 14.01.2014 in einem Schreiben an den Bürgermeister und den Rat der Stadt Jever auf die Beeinträchtigung bzw. Einschränkung der Verkehrssicherheit durch das verkehrswidrige Verhalten der Fahrzeugführer hin und beantragte die Herstellung von unaufschiebbaren Maßnahmen zur Verkehrssicherheit und Vermeidung von Verkehrsunfallgefahren.  Weiterhin wurde u.a. in den Sitzungen gefordert, die Einbahnstraße, wie sie vor der testweisen Einführung geregelt war, wieder einzuführen. Dieser Antrag fand zunächst nicht die volle Zustimmung der Entscheidungsträger. Erst nach Einholung einer entsprechenden verkehrsrechtlichen Auskunft durch einen Verkehrsexperten der Polizei im Bauausschuss am 21.5.2014 hat der Verwaltungsausschuss am 17.06.2014 beschlossen, den Kraftfahrzeugverkehr in der St.-Annen-Straße – abfließend vom Kirchplatz - nur noch in eine Richtung zuzulassen.

Die unübersichtliche und gefährliche Verkehrssituation für Fußgänger in der St. Annenstraße ist bzw. wurde auch von den Bürgern geltend gemacht worden, u.a.:

1.) Das „Projekt Sophie“ hat im Februar 2014 der Verwaltung eine Foto-Dokumentation über straßenbauliche und verkehrsregelnde Mängel zum Nachteil der Sicherheit von Senioren überreicht.

2.) Die Wohnungseigentümergemeinschaft der St.-Annen-Str. 7-9 hat eine Eingabe zur Aufhebung des Begegnungsverkehrs an die Stadt gerichtet.

3.) Am 10. Oktober 2014 wurde vom Seniorenbeirat eine Veranstaltung mit dem Schwerpunkt „Verkehrssicherheit für Senioren“ im GAG-Saal durchgeführt, die sich ebenfalls mit dem in der St. Annenstraße vorhandenen Gefährdungspotential beschäftigte.

In der Zwischenzeit haben mehrere Bürger ihre diesbezüglichen Anregungen und Anträge mündlich und schriftlich an die Verwaltung herangetragen mit dem Ziel die Einbahnstraßenregelung wieder aufzuheben.

Die Verwaltung hat diese Eingaben in einer Berichtsvorlage mit dem Ergebnis zusammengefasst, an der beschlossenen Verkehrsregelung (Einrichtungsverkehr!) festzuhalten.

Diesen Vorschlag hat der Planungsausschuss nach eingehender Diskussion gegen Willen der SWG nicht akzeptiert.

Vielmehr hat der Vorsitzende einen Antrag dahingehend formuliert, die Angelegenheit von der Verwaltung erneut mit dem Ziel untersuchen zu lassen, die Gegenläufigkeit mit einer „sogenannten Linienlösung“ (Einengung der jeweiligen Gehwegbreite zum Vorteil der Kfz-Nutzer) zu prüfen und zu ermöglichen.

Eine Regelung, die sich nach Auffassung der SWG allein aus Partikular-und wirtschaftlichen Interessen gegen die schwächsten Teilnehmer (Kinder, Mütter, Senioren und Behinderte) richten wird, wird die SWG zum Wohle und zur Sicherheit unserer Bürger nicht mittragen.

I.V.

Siegfried Harms

Stv. Fraktionsvors.


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